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171. Re-Zertifizierung beantragen - Was zu tun ist, wenn Ihre Zertifizierung ausläuft
Was zu tun ist, wenn Ihre Zertifizierung ausläuft Für Mitgliedseinrichtungen gilt lt. Zertifizierungsrichtlinie, dass die Wiederholungsbegutachtung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats  
172. Für Bildungseinrichtungen
Eine Wiederholungsbegutachtung für die Fortsetzung der Zertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich. Das Team der Geschäftsstelle von Weiterbildung Hessen e.V. kommt rechtzeitig auf Sie zu.  
173. Zertifizierung ohne Mitgliedschaft beantragen
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Zertifizierung bei Weiterbildung Hessen e.V. entschieden haben. Hier sehen Sie die wichtigsten Dokumente, die Sie für die Zertifizierung OHNE Mitgliedschaft kenn  
174. Zertifizierung und Mitgliedschaft beantragen
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Qualitätszertifizierung und Mitgliedschaft bei Weiterbildung Hessen e.V. entschieden haben. Hier sehen Sie die wichtigsten Dokumente, mit denen Sie sich vorab be  
175. Einrichtungen ohne Mitgliedschaft
Unsere Zertifizierung können Sie auch ohne die Mitgliedschaft im Verein durchlaufen. Ihre Einrichtung beschäftigt sich mit Bildung und Beratung und Sie interessieren sich für eine Zertifizierung im Q  
176. Einrichtungen ohne Mitgliedschaft - Unsere Zertifizierung können Sie auch ohne die Mitgliedschaft im Verein durchlaufen.
Unsere Zertifizierung können Sie auch ohne die Mitgliedschaft im Verein durchlaufen. Ihre Einrichtung beschäftigt sich mit Bildung und Beratung und Sie interessieren sich für eine Zertifizierung im Q  
177. Re-Zertifizierung beantragen - Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein
Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein Checkliste für Weiterbildungseinrichtungen Nachweise, bitte nur im pdf-Format und durchnumeriert ggf. Antrag auf Remote Audit  
178. Re-Zertifizierung beantragen - Grundlagen und Informationen
Grundlagen und Informationen Beitragsordnung Qualitätsstandards Weiterbildungseinrichtungen Zertifizierungsrichtlinie Merkblatt (Re-)Zertifizierung Auflistung beizulegender Nachweise  
179. Re-Zertifizierung beantragen - Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren
Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vor-Ort-Begutachtung durch ein Remote Audit ersetzt werden: Das Remote Audit ist grundsätzlich möglich, wenn ...  
180. Für Bildungseinrichtungen
Zwei Gutachterinnen und/oder Gutachter besuchen Ihre Einrichtung, besichtigen die Schulungsräume und führen mit dem Leitungspersonal ein kollegiales Gespräch. Geprüft wird, ob die für die Erlangung d  
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