Für Beratungspersonen
Zertifizierung von Beratungspersonen
Mit der wachsenden Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens steigt der Bedarf an Bildungsberatung. In der heterogenen Beratungslandschaft existieren bislang nur wenige Angebote zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Bildungsberatung, die zudem vornehmlich Beratungseinrichtungen im Blick haben.
Das personenbezogene Zertifizierungsverfahren von Weiterbildung Hessen e.V. richtet sich an einzelne Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung, die durch die Zertifizierung ihre beraterische Kompetenz und kontinuierliche Professionalisierung nachweisen.
Seit 2015 führt Weiterbildung Hessen e.V. die personenbezogene Zertifizierung durch. Das Gütesiegel „Zertifizierte Beraterin“ bzw. „Zertifizierter Berater“ ist vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anerkannt als geeigneter Nachweis der Qualitätssicherung von Beratungstätigkeit im Rahmen der Programme zur beruflichen Bildung.
Wer kann zertifiziert werden?
Alle Beratungspersonen, die hinreichende Beratungserfahrung im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung mitbringen, können eine Zertifizierung beantragen. Es wird empfohlen, die Zertifizierung nicht vor Ende des ersten Berufsjahres zu absolvieren.
Vorteile der Zertifizierung
Zertifizierte Beratungspersonen verfügen über eine hohe Sach- und Methodenkompetenz und professionalisieren sich kontinuierlich. Ratsuchende werden dem mit hoher Wertschätzung und Anerkennung begegnen und Beratungsstellen mit zertifiziertem und qualifiziertem Personal bevorzugen.
Beratungspersonen erwerben mit der Zertifizierung einen Nachweis ihrer persönlichen Beratungskompetenzen. Die Qualität ihres Beratungshandelns wird unabhängig von den Einrichtungen und Trägern, für die oder mit denen sie arbeiten, bescheinigt.
Die mit dem Qualitätsnachweis gewonnene Vertrauenswürdigkeit und die Verlässlichkeit ihrer Beratung macht sie sowohl für Ratsuchende als auch für Beratungseinrichtungen attraktiv.
Ratsuchende können darauf vertrauen, eine umfassende und alle Optionen ausschöpfende Beratung zu erhalten. Gerade aus ihrer Sicht spielen die Aktualität der Kenntnisse und die souveräne Anwendung von Beratungsmethoden seitens der Beratungsperson eine entscheidende Rolle, um Perspektiven entwickeln und zielführende Entscheidungen treffen zu können.
Kostenträger und Zuwendungsgeber sind gehalten, ihren Bewilligungsprozessen überprüfbare und transparente Kriterien zugrunde zu legen. Die Zertifizierung von Beratungspersonen basiert auf verlässlichen Qualitätskriterien, wird seit 2015 erfolgreich durchgeführt und regelmäßig überprüft.
Als bislang einzige personenbezogene Zertifizierung für Beratungstätigkeit ist das Gütesiegel als Qualifikationsnachweis in den Programmen zur beruflichen Bildung des Landes Hessen (QuABB, Mobilitätsberatung, Bildungscoaches) anerkannt.
Zertifizierungsprozess
Senden Sie das Anmeldeformular und das Auftragsformular bitte möglichst frühzeitig, spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Einführungsseminar an die Geschäftsstelle von Weiterbildung Hessen e.V.
Sehr gern stehen wir vorab für Fragen zur Verfügung.
Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung reichen Sie bitte einen aktuellen Lebenslauf sowie einschlägige Kompetenz,- Qualifikations- und/oder Tätigkeitsnachweise ein (vorzugsweise per Mail). Anhand dieser Nachweise prüft Weiterbildung Hessen e.V. Ihre praktische und theoretische Grundlage in der Bildungsberatung und lädt Sie anschließend zu dem Verfahren und i. d. R. zu dem von Ihnen gewünschten Zertifizierungsdurchgang ein.
Anmeldung und Auftragserteilung garantieren nicht die Durchführung des gewünschten Zertifizierungsdurchgangs, da die Einführungsseminare nur mit mindestens drei Teilnehmenden stattfinden.
Zur Vorbereitung auf das Einführungsseminar sowie das gesamte Zertifizierungsverfahren empfehlen wir, sich mit den zugrunde liegenden Qualitätsstandards sowie dem Leitfaden, der den Ablauf und die Anforderungen des Verfahrens beschreibt, vertraut zu machen.
Das Zertifizierungsverfahren umfasst ab dem Einführungsseminar einen Zeitraum von ca. zehn Wochen und besteht aus drei Phasen.
In einem dreitägigen Einführungsseminar werden die „Qualitätsstandards für Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung“ sowie die inhaltlichen und formalen Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens vorgestellt.
Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse zu Beratungskonzepten, Fallreflexionen, Beratungsmethoden, Selbstevaluation und Beschwerdemanagement vermittelt. Weitere Themenschwerpunkte sind handlungsleitende Grundsätze sowie die Reflexion des eigenen Beratungshandeln.
Im Anschluss an die ersten beiden Seminartage haben die Beratungspersonen ca. sechs Wochen Zeit, um eine schriftliche Ausarbeitung zu verfassen. Diese nimmt Bezug auf die Qualitätsstandards für Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung und umfasst folgende Teile:
• ein Beratungskonzept (5-7 Seiten),
• die Dokumentation und Reflexion von mindestens zwei Beratungsfällen (2 Seiten pro Fallanalyse),
• einen individuellen Rückmeldebogen und ein Auswertungsschema (plus jew. ½ Seite Erläuterung),
• eine Reflexion über ausgewählte Qualitätsstandards (4 Seiten).
Mit der schriftlichen Ausarbeitung muss gleichzeitig eine Selbstauskunft mit persönlichen und für die Beratungstätigkeit relevanten Daten sowie den zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Ressourcen etc. eingereicht werden.
Der dritte Seminartag liegt innerhalb der Bearbeitungszeit und bietet u. a. Gelegenheit zur Klärung von Fragen.
Nach weiteren zwei Wochen, in denen ein Gutachter*innengremium Gelegenheit zur Durchsicht der eingereichten Ausarbeitungen hat, findet das abschließende Fachgespräch statt.
Wahlweise wird eines der bearbeiteten Themen 'Beratungskonzept' oder 'Fallreflexion' in einem kurzen Vortrag vorgestellt. Dabei soll anhand ausgewählter Aspekte der schriftlichen Ausarbeitung insbesondere das eigene beraterische Handeln reflektiert werden.
Das Zertifikat wird bis spätestens vier Wochen nach dem erfolgreichen Abschluss des Zertifizierungsverfahrens versandt.
Gültigkeit der Zertifizierung: 3 Jahre
Die Kosten sind der Gebührenordnung für die Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung zu entnehmen.
Re-Zertifizierung
Das Zertifikat ist jeweils für drei Jahre gültig. Um es zu verlängern, ist eine Wiederholungszertifizierung erforderlich.
Der Schwerpunkt dieses Verfahrens liegt auf der Reflexion der eigenen Beratungspraxis und der kontinuierlichen Professionalisierung, immer unter Bezugnahme auf die zugrunde liegenden Qualitätsstandards.
Voraussetzung für die Re-Zertifizierung ist eine Beratungstätigkeit im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung im Umfang von mindestens 12 Monaten während der letzten 3 Jahre. Begründete Ausnahmen sind möglich, z. B. bei längeren Erziehungszeiten.
Außerdem erforderlich ist ein Nachweis der kontinuierlichen Professionalisierung:
Teilnahme an mindestens 2 einschlägigen Weiterbildungen für Beratungstätigkeit in den letzten 3 Jahren.
Teilnahme an regelmäßigen Reflexionen der eigenen Beratungspraxis (mindestens 2-mal jährlich kollegiale Beratung, Supervision etc.) während der Tätigkeit in der Bildungsberatung.
Als Nachweise für regelmäßige Supervision können z. B. eingereicht werden: Teilnahmebescheinigungen, Terminpläne oder Anwesenheitslisten von Gruppensupervisionen, Bescheinigungen der Supervisorin oder des Supervisors, Bescheinigungen des Arbeitgebers.
Mit der Anmeldung und der Auftragserteilung zur Re-Zertifizierung reichen Sie bitte einen aktuellen Lebenslauf und die genannten Nachweise ein. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, werden wir Sie umgehend informieren und mit Ihnen klären, was ggf. noch nachzureichen ist.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beantworten gern Ihre Fragen.
Der Ablauf des Re-Zertifizierungsverfahrens entspricht dem der Erst-Zertifizierung – bei allerdings deutlich reduziertem Umfang und veränderten Themenstellungen. Der Fokus liegt nun auf der Reflexion der eigenen Beratungsarbeit und der kontinuierlichen Professionaliserung:
- Dauer: 2 statt 3 Tage
- Format: Videokonferenz statt Präsenz-Workshop
- Ausarbeitung:
- 1 statt 2 Fallreflexionen (2 Seiten)
- Reflexion der eigenen Beratungsarbeit anhand einer vorgegebenen Themenstellung (5 Seiten)
- Reflexion der Ergebnisse der Selbstevaluation (2 Seiten)
Darüber hinaus sollen das geltende Beratungskonzept, die aktualisierte Selbstauskunft sowie Informationsmaterial zum Beratungsangebot der Ausarbeitung beigefügt werden.
Verfahrensbeschreibung und Anforderungen finden Sie detailliert im Leitfaden zur Re-Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung.
Die Kosten sind der Gebührenordnung für die Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung zu entnehmen.
Dr. Susanne Lehmann
Zertifizierung und Mitgliederbetreuung
069 9150129-24
E-Mail schreiben
Weiterbildung Hessen e.V. zertifiziert die Beratungsfachkräfte im Programm QuABB - Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule. QuABB berät und unterstützt Auszubildende in komplexen Problemlagen und hilft ihnen, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Mehr zu QuABB
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CERTQUA bestätigt die Qualität unserer Zertifizierung
Weiterbildung Hessen e.V. hat 2017 das Verfahren zur Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung sowie die zugrunde liegenden Qualitätsstandards zertifizieren lassen.