Aktuelle Gesetze und Urteile
Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wir bemühen uns, die Inhalte stets aktuell zu halten. Sollten Sie feststellen, dass wir bei einem Thema nicht auf dem neuesten Stand sind, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.
Stellungnahme zur Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes (Stand: 13.08.2025)

Auf Einladung des Hessischen Landtags hat Weiterbildung Hessen e.V. zum Entwurf des neuen HWBG Stellung genommen – wir begrüßen die geplante Verwaltungsvereinfachung, sehen jedoch finanzielle Risiken für einzelne Träger und die Angebotsvielfalt.
Der aktuelle Entwurf bringt wichtige Impulse wie die Umstellung auf leistungsgesetzliche Regelungen und eine moderate Dynamisierung der Förderleistungen. Gleichzeitig droht eine unzureichende finanzielle Ausstattung, die insbesondere die Freien Träger schwächen könnte. Auch die Einbeziehung nur eines Teils der hessischen Weiterbildungslandschaft in das HWBG birgt das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – neue Anforderungen auch für Bildungsanbieter (Stand: 11.06.2025)

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen.
Für Weiterbildungseinrichtungen bedeutet das: Auch ihre Webseiten und Buchungsplattformen müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Damit sind u. a. klare Strukturen im Aufbau, Alternativtexte für Bilder, ausreichend Kontraste und verständliche Navigation gemeint. Insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also die Online-Anmeldung oder Kursbuchung – fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Kleinstunternehmen können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen geltend machen, doch grundsätzlich gilt: Barrierefreiheit schafft Vorteile für alle Nutzergruppen und trägt zu einer besseren Reichweite der Angebote bei.
Im Rahmen einer Infoveranstaltung haben wir gemeinsam mit Bernhard Stadelmayer (Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT Hessen) die gesetzlichen Anforderungen vorgestellt und praxisnah erläutert. Die zugehörige Präsentation stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Übergangsregelung zur Selbstständigkeit von Lehrenden beschlossen (Stand: 30.01.2025)
BundestagAm späten Abend des 30. Januar hat der Bundestag eine Übergangsregelung für die Versicherungspflicht von Lehrenden beschlossen. Weitere Infos und die Vorabfassung des Gesetzestextes finden Sie hier.
In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag eine Änderung im SGB IV beschlossen, nach der im § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten geregelt werden soll. Diese Regelung ist eine Reaktion auf die aktuell unklare Situation von Honorarkräften im Bildungsbereich seit dem "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts.
Die Übergangsregelung sieht vor, dass bei Statusfeststellungsverfahren von Lehrkräften vorerst keine Versicherungspflicht eintritt, wenn die Vertragsparteien (i.d.R. Bildungseinrichtung und Honorarkraft) bei Vertragsabschluss übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft dieser Regelung zustimmt. Die Lehrkräfte gelten dann als Selbständige im Sinne der Regelungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht für selbständig tätige Lehrer nach SGB VI (vgl. § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Ggf. kommen noch Abgaben zur KSK hinzu.
Der Wortlaut der geplanten Übergangsregelung finden Sie hier ab Seite 18.
Diese Übergangsregelung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Wir als Branchenverband betrachten diese Übergangsregelung als eine wichtige Voraussetzung, um künftig dauerhaft Planungs- und Rechtssicherheit für Bildungsträger zu gewährleisten. Diese Regelung sorgt zunächst dafür, dass bei Zustimmung der Honorarkraft keine Nachforderungen von Sozialbeiträgen eingeholt werden können. Andererseits können Bildungseinrichtungen bis Ende 2026 rechtssicher mit Honorarkräften planen. Nach der anstehenden Bundestagswahl muss jedoch auch zügig an einer dauerhaften (über das Jahr 2026 hinausgehenden) Sicherung von Honorartätigkeiten im Bildungsbereich gearbeitet werden.
Der vorliegende Beschluss des Bundestags wurde am 14.02.2025 in der 1051. Sitzung des Bundesrats bestätigt.
Als Service für unsere Mitgliedseinrichtungen haben wir am 18. Februar in einer Online-Informationsveranstaltung über die Änderungen und über notwendige weitere Schritte (z. B. Zustimmung der Honorarkräfte, um die Änderungen zu erläutern ) informiert. Zur Präsentation
Bildungsurlaub in Hessen – Wichtige Änderung ab 01. Januar 2024

Mit der Novelle des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) ist zum 1. Januar 2024 eine entscheidende Änderung in Kraft getreten:
Die bisherige Regelung der sogenannten Queranerkennung (§ 11 Abs. 4 HBUG a. F.) wurde gestrichen. Damit gilt:
Anerkennungen, die in anderen Bundesländern erteilt wurden, sind in Hessen nicht mehr gültig.
Bildungsurlaubsveranstaltungen können nur dann als Bildungsurlaub anerkannt werden, wenn sie eine eigene Anerkennung des Landes Hessen besitzen.
Für Bildungsanbieter bedeutet dies, dass Angebote für hessische Beschäftigte zwingend beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zur Anerkennung beantragt werden müssen.
Ohne diese hessische Anerkennung haben Teilnehmende keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung nach dem HBUG – selbst dann nicht, wenn die Veranstaltung in einem anderen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
In Onlineveranstaltungen zur Trägeranerkennung und Programmgestaltung informierten wir in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Sozialministerium zu den Anerkennungsverfahren.
Die Präsentationen können Sie sich hier herunterladen:
Trägeranerkennung
Programmgestaltung
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
arbeitswelt.hessen.de – Bildungsurlaub