Was zu tun ist, wenn Ihre Zertifizierung ausläuft
Für Mitgliedseinrichtungen gilt lt. Zertifizierungsrichtlinie, dass die Wiederholungsbegutachtung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats
Eine Wiederholungsbegutachtung für die Fortsetzung der Zertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich.
Das Team der Geschäftsstelle von Weiterbildung Hessen e.V. kommt rechtzeitig auf Sie zu.
Unsere Zertifizierung können Sie auch ohne die Mitgliedschaft im Verein durchlaufen.
Ihre Einrichtung beschäftigt sich mit Bildung und Beratung und Sie interessieren sich für eine Zertifizierung im Q
Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein
Checkliste für Weiterbildungseinrichtungen
Nachweise, bitte nur im pdf-Format und durchnumeriert
ggf. Antrag auf Remote Audit
Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vor-Ort-Begutachtung durch ein Remote Audit ersetzt werden: Das Remote Audit ist grundsätzlich möglich, wenn ...
Zwei Gutachterinnen und/oder Gutachter besuchen Ihre Einrichtung, besichtigen die Schulungsräume und führen mit dem Leitungspersonal ein kollegiales Gespräch. Geprüft wird, ob die für die Erlangung d
Im Dokumentenaudit werden die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie auf Abweichungen zu den Qualitätsstandards überprüft. Im Falle von Abweichungen, die den Qualitätsstandards widersprec