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465 Treffer:
221. Für Bildungseinrichtungen
Zwei Gutachterinnen und/oder Gutachter besuchen Ihre Einrichtung, besichtigen die Schulungsräume und führen mit dem Leitungspersonal ein kollegiales Gespräch. Geprüft wird, ob die für die Erlangung d  
222. Für Bildungseinrichtungen
Im Dokumentenaudit werden die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie auf Abweichungen zu den Qualitätsstandards überprüft. Im Falle von Abweichungen, die den Qualitätsstandards widersprec  
223. Für Bildungseinrichtungen
Bei einer positiv verlaufenen Prüfung wird der Einrichtung für die Dauer von drei Jahren das Gütesiegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" verliehen.  
224. Übergangsregelung zur Selbstständigkeit von Lehrenden beschlossen
Am späten Abend des 30. Januar hat der Bundestag eine Übergangsregelung für die Versicherungspflicht von Lehrenden beschlossen. Weitere Infos und die Vorabfassung des Gesetzestextes finden Sie hier.  
225. Jubiläum: 30 Jahre Fritz Bauer Institut
Seit 30 Jahren steht das Fritz Bauer Institut für herausragende Forschung und wertvolle Bildungsarbeit – ein unverzichtbarer Beitrag zur Förderung eines kritischen Geschichtsbewusstseins. Mehr Infos  
227. Für Beratungspersonen
Der Ablauf des Re-Zertifizierungsverfahrens entspricht dem der Erst-Zertifizierung – bei allerdings deutlich reduziertem Umfang und veränderten Themenstellungen. Der Fokus liegt nun auf der Reflexion  
228. Für Beratungspersonen
Das Zertifikat wird bis spätestens vier Wochen nach dem erfolgrei­chen Abschluss des Zertifizierungsverfahrens versandt. Gültigkeit der Zertifizierung: 3 Jahre  
229. Für Beratungspersonen
Mit der Anmeldung und der Auftragserteilung zur Re-Zertifizierung reichen Sie bitte einen aktuellen Lebenslauf und die genannten Nachweise ein. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, werden  
230. Für Beratungspersonen
Das Zertifizierungsverfahren umfasst ab dem Einführungsseminar einen Zeitraum von ca. zehn Wochen und besteht aus drei Phasen.