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211. Für Bildungseinrichtungen
Eine Wiederholungsbegutachtung für die Fortsetzung der Zertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich. Das Team der Geschäftsstelle von Weiterbildung Hessen e.V. kommt rechtzeitig auf Sie zu.  
212. Einrichtungen ohne Mitgliedschaft - Unsere Zertifizierung können Sie auch ohne die Mitgliedschaft im Verein durchlaufen.
Unsere Zertifizierung können Sie auch ohne die Mitgliedschaft im Verein durchlaufen. Ihre Einrichtung beschäftigt sich mit Bildung und Beratung und Sie interessieren sich für eine Zertifizierung im Q  
213. Re-Zertifizierung beantragen - Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein
Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein Checkliste für Weiterbildungseinrichtungen Nachweise, bitte nur im pdf-Format und durchnumeriert ggf. Antrag auf Remote Audit  
214. Re-Zertifizierung beantragen - Grundlagen und Informationen
Grundlagen und Informationen Beitragsordnung Qualitätsstandards Weiterbildungseinrichtungen Zertifizierungsrichtlinie Merkblatt (Re-)Zertifizierung Auflistung beizulegender Nachweise  
215. Re-Zertifizierung beantragen - Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren
Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vor-Ort-Begutachtung durch ein Remote Audit ersetzt werden: Das Remote Audit ist grundsätzlich möglich, wenn ...  
216. Für Bildungseinrichtungen
Zwei Gutachterinnen und/oder Gutachter besuchen Ihre Einrichtung, besichtigen die Schulungsräume und führen mit dem Leitungspersonal ein kollegiales Gespräch. Geprüft wird, ob die für die Erlangung d  
217. Für Bildungseinrichtungen
Im Dokumentenaudit werden die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie auf Abweichungen zu den Qualitätsstandards überprüft. Im Falle von Abweichungen, die den Qualitätsstandards widersprec  
218. Für Bildungseinrichtungen
Bei einer positiv verlaufenen Prüfung wird der Einrichtung für die Dauer von drei Jahren das Gütesiegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" verliehen.  
219. Übergangsregelung zur Selbstständigkeit von Lehrenden beschlossen
Am späten Abend des 30. Januar hat der Bundestag eine Übergangsregelung für die Versicherungspflicht von Lehrenden beschlossen. Weitere Infos und die Vorabfassung des Gesetzestextes finden Sie hier.  
220. Abgeschlossene Projekte - Digitalisierung in der Weiterbildung
Digitalisierung in der Weiterbildung Das Projekt „Auswirkungen der Digitalisierung auf die berufliche Weiterbildung – Konzeptionelle Grundlage für Bildungsanbieter“ gibt hessischen Bildungsanbietern