Re-Zertifizierung beantragen
Was zu tun ist, wenn Ihre Zertifizierung ausläuft
Für Mitgliedseinrichtungen gilt lt. Zertifizierungsrichtlinie, dass die Wiederholungsbegutachtung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats stattfinden soll.
Unser Team informiert Sie 12 Monate und erneut 8 Monate vor Ablauf Ihres Zertifikats, so dass Sie die Einreichungsfrist nicht versäumen können. Gleichzeitig erhalten Sie einen Link zu einer Selbstauskunft, die Sie bitte ausfüllen und in deren Rahmen Sie auch die erforderlichen Nachweise hochladen.
Wenn Sie Fragen zum Zertifizierungsablauf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Besuchen Sie auch gern unser monatliches InfoForum Zertifizierung & Mitgliedschaft, eine kostenlose und persönliche Beratung zur (Re-)Zertifizierung.
Grundlagen und Informationen
Qualitätsstandards Weiterbildungseinrichtungen
Auflistung erforderlicher Nachweise
Zur Orientierung und Information können Sie vorab die folgende Blanko-Selbstauskunft einsehen:
Selbstauskunft für Mitgliedseinrichtungen (Stand: 16.10.2026)
Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vor-Ort-Begutachtung durch ein Remote Audit ersetzt werden:
Das Remote Audit ist grundsätzlich möglich, wenn ...
1. die Einrichtung bereits mindestens zwei reguläre, d. h. Vor-Ort-Begutachtungen durchlaufen hat und
2. die vorangegangene Begutachtung vor Ort stattgefunden hat und
3. die räumlichen Gegebenheiten sich seit der letzten Vor-Ort-Begutachtung nicht verändert haben.
Wenn alle Bedingungen für Ihre Einrichtung zutreffen, können Sie auf Wunsch einen Antrag auf Remote Audit stellen, über den Weiterbildung Hessen e.V. im Zuge der Vorprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen entscheidet.
Zur Vorbereitung beachten Sie bitte das Merkblatt Remote Audit.