Re-Zertifizierung beantragen
Was zu tun ist, wenn Ihre Zertifizierung ausläuft
Für Mitgliedseinrichtungen gilt lt. Zertifizierungsrichtlinie, dass die Wiederholungsbegutachtung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats stattfinden soll.
Unser Team wird Sie rechtzeitig informieren, damit Sie keine Frist zur Beantragung Ihres Re-Zertifizierungsverfahrens verpassen.
Hier finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie für die erneute Zertifizierung benötigen.
Wenn Sie Fragen zum Zertifizierungsablauf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Besuchen Sie auch gern unser monatliches InfoForum Zertifizierung & Mitgliedschaft, eine kostenlose und persönliche Beratung zur (Re-)Zertifizierung.
Grundlagen und Informationen
Diese Unterlagen reichen Sie bitte ein
Checkliste für Weiterbildungseinrichtungen
Nachweise, bitte nur im pdf-Format und durchnumeriert
Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vor-Ort-Begutachtung durch ein Remote Audit ersetzt werden:
Das Remote Audit ist grundsätzlich möglich, wenn ...
1. die Einrichtung bereits mindestens zwei reguläre, d. h. Vor-Ort-Begutachtungen durchlaufen hat und
2. die vorangegangene Begutachtung vor Ort stattgefunden hat und
3. die räumlichen Gegebenheiten sich seit der letzten Vor-Ort-Begutachtung nicht verändert haben.
Wenn alle Bedingungen für Ihre Einrichtung zutreffen, können Sie auf Wunsch einen Antrag auf Remote Audit stellen, über den Weiterbildung Hessen e.V. im Zuge der Vorprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen entscheidet.
Zur Vorbereitung beachten Sie bitte das Merkblatt Remote Audit.