Neuerungen im Vergabewesen aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Neuerungen im Vergabewesen aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bei der BA werden Maßnahmen über öffentliche Ausschreibungen (Einkauf von Maßnahmen) vergeben, wenn die BA selbst als Auftraggeberin auftritt und konkrete Bildungs- oder Eingliederungsdienstleistungen am Markt einkauft. Das Vergabewesen der BA in Bezug auf Arbeitsmarktdienstleistungen regelt, wie Bildungs- und Beschäftigungsangebote über öffentliche Mittel beauftragt oder eingekauft werden.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Änderungen im Vergabeverfahren sowie Ihre Fragen:
Aktuelle Fragen des Vergaberechts
- Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Bundestariftreue Gesetz
- Branchentarifvertrag Weiterbildung
Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis nach Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetztes
- Offener Wettbewerb vs. vereinfachter Beschaffung
- Offene Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungen
- Verhandlungsverfahren nach einem Offenen Verfahren
- Verhandlungsvergaben
- Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene bis 100.000 €
- Direktauftrag
Planung Vergabeverfahren 2027
- Mittelsituation der BA
Transparenz im Vergabeverfahren Auskunftsbegehren nach Beendigung des Vergabeverfahrens
- Entscheidung des BVerwG 12/25
Was beschäftigt Sie?
- Aktuelle Fragen an das Regionale Einkaufzentrum
Der Referent Gerald Neumann ist Sachgebietsleiter für die Vergabe im Regionalen Einkaufszentrum Südwest. Er ist einer von fünf Experten deutschlandweit für das Thema der Vergabe.
Wir nehmen sehr gern vorab Ihre Fragen auf, so dass der Referent in der Veranstaltung konkret und ausführlich darauf eingehen kann. Nutzen Sie diese Chance!
Termin: Dienstag, 24.11.2026, 14:00–15:30 Uhr, via Microsoft-Teams
Zielgruppe: Beschäftigte von Bildungseinrichtungen, die sich über Veränderungen im Vergabewesen der BA informieren möchten.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.