Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Online-Infoveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am Mittwoch, 11. Juni 2025, 10:00–12:00 Uhr
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz fordert einen barrierefreien Zugang – auch für Webseiten, über die Dienstleistungen wie Schulungen gebucht werden können. Doch was genau bedeutet das für Bildungsanbieter?
In dieser Online-Veranstaltung gibt Bernhard Stadelmayer, Fachberater für barrierefreie IT und digitale Teilhabe am Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), einen praxisnahen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und deren konkrete Umsetzung im elektronischen Geschäftsverkehr.
Inhalte der Veranstaltung:
- Ziele und Anwendungsbereich des BFSG
- Geltungsbeginn und Fehleinschätzungen zur Frist
- Was bedeutet Barrierefreiheit konkret – insbesondere für Bildungsanbieter?
- Praxisbeispiele und typische Anforderungen (z. B. für Buchungsplattformen)
- Ausnahmeregelungen (Kleinstunternehmen, Unverhältnismäßigkeit)
- Vorteile barrierefreier Webseiten für alle Nutzergruppen
- Möglichkeit zur Fragestellung
Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 6. Juni 2025 über unser Anmeldeformular an.
Fragen zur Veranstaltung können bereits im Vorfeld eingereicht werden – wir greifen diese gerne im Rahmen der Veranstaltung auf.
Zielgruppe: Bildungsanbieter mit digitalen Buchungsmöglichkeiten und Interessierte an Barrierefreiheit im digitalen Raum.
Hinweis:Bildungsanbieter mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz sind von dem Gesetz nicht betroffen.
Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
BSFG
