Zertifizierung und Mitgliedschaft beantragen

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Qualitätszertifizierung und Mitgliedschaft bei Weiterbildung Hessen e.V. entschieden haben.

Hier sehen Sie die wichtigsten Dokumente, mit denen Sie sich vorab beschäftigen sollten.

Wenn Sie Fragen zum Zertifizierungsablauf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Diese Unterlagen schicken Sie uns bitte ausgefüllt zu:

Wie geht es dann weiter?

In dem Dokumentenaudit wird geprüft, ob alle Unterlagen eingereicht sind. Inhaltlich wird vorab geprüft, ob große Abweichungen zu den bestehenden Qualitätsstandards bestehen. Sollte dies der Fall sein wird Weiterbildung Hessen e.V. vor der Begutachtung Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

WH e. V. unterstützt Sie vorab gerne bei der Umsetzung der Qualitätsstandards und der Optimierung interner Strukturen.

Zwei Gutachterinnen und Gutachter besuchen Ihre Einrichtung, besichtigen die Schulungsräume und führen mit dem Leitungspersonal ein kollegiales Gespräch. Geprüft wird, ob die für die Erlangung des Gütesiegels vorausgesetzten Qualitätskriterien in der Praxis angewandt werden. Die Begutachtung vor Ort dauert etwa drei bis vier Stunden. Das Ergebnis der Begutachtung wird mit einer Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter an die Geschäftsstelle von Weiterbildung Hessen e.V. eingereicht. Der Vorstand entscheidet abschließend über die Aufnahme der Bildungseinrichtung in den Verein.

Bei einer positiv verlaufenen Prüfung wird der Einrichtung für die Dauer von drei Jahren das Gütesiegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" verliehen. Das Zertifikat in A3 wurde bis 2020 zum jeweiligen Jahrestag der Weiterbildung von einem prominenten politischen Vertreter aus dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überreicht. Aufgrund der noch bestehenden Corona-Situation wird darauf verzichtet. 

Eine Wiederholungsbegutachtung für die Fortsetzung der Zertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle von Weiterbildung Hessen e.V. organisieren die Wiederholungsbegutachtung und kommen rechtzeitig auf die Sie zu.

Im Rahmen der Mitgliedschaft ist die Re-Zertifizierung entsprechend der Zertifizierungsrichtlinie nach spätestens sechs Monaten erforderlich.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr decken die Kosten für die Zertifizierung von Mitgliedern ab und sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

Die Kosten für die Zertifizierung von Nicht-Mitgliedern entnhemmen Sie der aktuellen Gebührenordnung.