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341. Netzwerk und Partner - Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) Durch die Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) will Weiterbildung Hessen e.V. die Qualität der eig  
342. Vorstand
Neun Vorstandsmitglieder unterstützen ehrenamtlich die Arbeit des Vereins Weiterbildung Hessen e.V. Der Vorstand repräsentiert die Bereiche der beruflichen, politischen und allgemeinen Bildung und w  
343. Mitglieder-Login - Im Mitgliederverzeichnis stellen sich unsere Mitglieder mit einem kurzen Profil vor.
Im Mitgliederverzeichnis stellen sich unsere Mitglieder mit einem kurzen Profil vor. Wenn Sie Ihr Mitgliedsprofil aktualisieren wollen, loggen Sie sich bitte rechts mit Benutzernamen und Passwort ein  
344. Hessische Weiterbildungsdatenbank
Sie zeigen Ihr Angebot schon in der Weiterbildungsdatenbank? Dann verlinken Sie doch direkt dorthin mit einem unserer Anzeigenmotive!  
345. Hessische Weiterbildungsdatenbank
Mit über 20.000 aktuellen Kursen von mehr als 1.000 hessischen Anbietern zeigt die Hessische Weiterbildungsdatenbank die Möglichkeiten der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung in He  
346. Veranstaltungen des Vereins - Neuer Input für die Bildungsbranche
Neuer Input für die Bildungsbranche Mit verschiedenen Veranstaltungsformaten bieten wir unseren Mitgliedern und Partnern die Möglichkeit zum Austausch und Netzwerken. Die Zusammenarbeit mit bekannten  
347. Für Bildungseinrichtungen
Das Gütesiegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" von Weiterbildung Hessen e. V. schafft Vertrauen bei der Kursauswahl.  
348. AZAV: Vorteile für unsere Mitglieder
Möchte ein Bildungsträger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, benötigt er in jedem Fall eine Trägerzulassung durch eine Fachkundige Stelle. Die Trägerzulassung ist Voraussetzung für die Tei  
349. AZAV: Vorteile für unsere Mitglieder
Ist die Trägerzulassung erreicht, sind gegebenfalls Maßnahmenzulassungen erforderlich für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschei  
350. AZAV: Vorteile für unsere Mitglieder
Verordnung Begründung der Verordnung Informationen der Bundesagentur für Arbeit