Re-Zertifizierung von Beratungspersonen

Re-Zertifizierung von Beratungspersonen

Alle drei Jahre ist eine Wiederholungszertifizierung erforderlich. Der Auftrag zur Rezertifizierung soll spätestens 3 Monate nach Ablauf des Zertifikats erteilt werden.

Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf der Reflexion der eigenen Beratungspraxis und der kontinuierlichen Professionalisierung, immer unter Bezugnahme auf die zugrunde liegenden Qualitätsstandards.

Voraussetzung für die Re-Zertifizierung ist, dass Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate in der Beratung im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung tätig gewesen sind. Ausnahmen sind möglich, z. B. bei längeren Erziehungszeiten.

Außerdem erforderlich ist ein Nachweis der kontinuierlichen Professionalisierung:

  • Teilnahme an regelmäßigen Reflexionen der eigenen Beratungspraxis (mindestens 2-mal jährlich kollegiale Beratung, Supervision etc.) während der Tätigkeit in der Bildungs­beratung. Als Nachweise für regelmäßige Supervision können z. B. eingereicht werden:
    Teilnahmebescheinigungen, Terminpläne oder Anwesenheitslisten von Gruppensuper­visionen, Bescheinigungen der Supervisorin oder des Supervisors, Bescheinigungen des Arbeitgebers.

  • Teilnahme an mindestens 2 einschlägigen Weiterbildungen für Beratungstätigkeit in den letzten 3 Jahren.

Mit der Anmeldung und der Auftragserteilung zur Re-Zertifizierung reichen Sie bitte einen aktuellen Lebenslauf und die genannten Nachweise in Papierform und digital ein. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, werden wir Sie umgehend informieren und mit Ihnen klären, was ggf. noch nachzureichen ist.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beantworten gern Ihre Fragen.

Dr. Susanne Lehmann
Zertifizierung und Mitgliederbetreuung
069 9150129-24
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