AZAV: Vorteile für unsere Mitglieder
Sie planen die AZAV-Zulassung Ihrer Einrichtung?
Weiterbildung Hessen e.V. hat mit einigen Fachkundigen Stellen eine Vereinbarung zur Anerkennung der Zertifizierung bei der AZAV-Zulassung getroffen. Vereinsmitglieder erhalten dadurch Sonderkonditionen.
Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft bei Weiterbildung Hessen e.V. konkret?
Viele Fachkundigen Stellen gewähren Ihnen als Mitgliedseinrichtung von Weiterbildung Hessen e.V. durch eine Reduzierung der Personenstunden gem. IAF Tabelle bis zu 30% auf den Gesamtaufwand der Trägerzulassung gemäß AZAV.
Hierzu gehören die Dokumentenprüfung, die Auditierung vor Ort und die jährlichen Überwachungsaudits. Die Zertifikatkosten und die Reisekosten des Auditors bzw. der Auditorin sind nicht von der Ermäßigung betroffen.
Bitte beachten Sie: Die Zusammenarbeit von Weiterbildung Hessen e.V. mit den Fachkundigen Stellen sowie die oben genannte Reduzierung des Zulassungsaufwands beziehen sich ausschließlich auf die Trägerzulassung gemäß AZAV. Die Maßnahmenzulassung ist nicht davon betroffen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diese Vorteile in Anspruch nehmen zu können?
Die Voraussetzung für eine mögliche Ermäßigung ist die Mitgliedschaft bei Weiterbildung Hessen e.V. sowie eine gültige Zertifizierung gemäß unserer Satzung.
Wie kann ich mit den entsprechenden Fachkundigen Stellen in Kontakt treten, wenn ich Mitglied bei Weiterbildung Hessen e.V. bin und von den Vergünstigungen bei der AZAV-Zulassung profitieren möchte?
Die Kontaktdaten der Fachkundigen Stellen, die eine Ermäßigung gewähren, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Merkblatt AZAV für Mitgliedseinrichtungen
Wenn Sie an einer Zertifizierung durch eine Fachkundige Stelle interessiert sind, müssen Sie in jedem Fall ein auf Ihre Einrichtung angepasstes individuelles Angebot anfordern.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine AZAV-Zertifzierung mit einer Fachkundigen Stelle aus unserem Merkblatt neben unserer Zertifizierung anstreben. Durch gemeinsame Begutachtungstermine können Sie häufig wertvolle Zeit einsparen!
Hintergrund zur AZAV
Wenn Sie Arbeitsmarktdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit anbieten möchten, ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) die gesetzliche Voraussetzung. Die Grundlage ist § 178 SGB III und die Verordnung vom 5. April 2012.
Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses Zulassungsverfahren eingeführt, um Qualität und Effizienz von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern sowie Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Anbietern zu erreichen.
Sie sind Mitglied bei Weiterbildung Hessen e.V. und planen die Akkreditierung durch AZAV?
Wir arbeiten mit mehreren Fachkundigen Stellen zusammen. Sonderkonditionen für Mitglieder stehen weiter oben auf dieser Seite.
Möchte ein Bildungsträger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, benötigt er in jedem Fall eine Trägerzulassung durch eine Fachkundige Stelle.
Die Trägerzulassung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit oder Gutscheinmaßnahmen in den folgenden Fachbereichen:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Transferleistungen
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsplatz
Ist die Trägerzulassung erreicht, sind gegebenfalls Maßnahmenzulassungen erforderlich für
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
- Maßnahmen zur Beruflichen Weiterbildung nach § 81 (Bildungsgutschein)
Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens wird u.a. das Bildungsziel auf seine Arbeitsmarktrelevanz geprüft, ob Methoden und Vorgehen auf die Zielgruppe abgestimmt sind, wie die Teilnahmebedingungen gestaltet sind und ob die Kosten angemessen sind.