Zertifizierung im Remote-Verfahren
Zertifizierung im Remote-Audits
Mit dem “Remote-Audit” findet Ihre Begutachtung für die Zertifizierung des Gütesiegels “Geprüfte Weiterbildungseinrichtung” über ein Videokonferenz-Tools statt.
Das Remote-Audit ersetzt demnach die Vor-Ort-Begutachtung, wenn ...
1. es sich um die zweite Wiederholungbegutachtung handelt
2. keine Änderungen in der Infrastruktur/Räumlichkeit vorliegen.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, wie:
1. die Einrichtung richtet formlos per Email oder über die Selbstauskunft den Wunsch, die
Begutachtung Vor-Ort durchführen zu wollen.
2. die Gutachtenden entscheiden aufgrund der Prüfung der Unterlagen, dass eine Vor-Ort-
Begutachtung für die Klärung der Inhalte zielführender ist.
3. Die vorherige Begutachtung hat im Remote-Verfahren stattgefunden.
Die Infrastruktur/Räumlichkeit kann bei dem Remote-Verfahren über mobile Endgerät betrachtet werden oder nach Absprache ggf. über ein kleines vorab angefertigtes Video.
Damit Sie optimal auf Ihr Remote-Audit vorbereitet sind, haben wir ein Merkblatt für Sie zusammengestellt. In diesem können Sie nachlesen, was bei dem Termin zu beachten ist