Re-Zertifizierung beantragen

Was zu tun ist, wenn Ihre Zertifizierung ausläuft

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie für die erneute Zertifizierung benötigen. 

Wenn Sie Fragen zum Zertifizierungsablauf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Besuchen Sie auch gern unseren monatlichen Online-Jour-fixe, eine kostenlose und persönliche Beratung zur (Re-)Zertifizierung.


Diese Unterlagen schicken Sie uns bitte ausgefüllt zu:

Checkliste für Weiterbildungseinrichtungen, nebst den dort aufgeführten Nachweisen

ggf. Antrag auf Remote Audit


Re-Zertifizierung im Remote-Verfahren (nur für Mitgliedseinrichtungen)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vor-Ort-Begutachtung durch ein Remote Audit ersetzt werden:

Das Remote Audit ist grundsätzlich möglich, wenn ...

1. die Einrichtung bereits mindestens zwei reguläre, d. h. Vor-Ort-Begutachtungen durchlaufen hat und

2. die vorangegangene Begutachtung vor Ort stattgefunden hat und

3. die räumlichen Gegebenheiten sich seit der letzten Vor-Ort-Begutachtung nicht verändert haben.

Wenn diese Bedingungen für Ihre Einrichtung zutreffen, können Sie auf Wunsch einen Antrag auf Remote Audit stellen, über den Weiterbildung Hessen e.V. im Zuge der Vorprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen entscheidet.

Zur Vorbereitung beachten Sie bitte das Merkblatt Remote Audit.

Begutachtungsplanung

 

1. Tertial 2024


Einrichtungen mit Zertifikatsgültigkeit:
Januar bis Mai

Abgabefrist der Unterlagen:
10.01.2024

Begutachtungszeitraum:
12.02.-22.03.2024

 

2. Tertial 2024


Einrichtungen mit Zertifikatsgültigkeit:
Juni bis September

Abgabefrist der Unterlagen:
17.04.2024

Begutachtungszeitraum:
03.06.-12.07.2024

 

3. Tertial 2024


Einrichtungen mit Zertifikatsgültigkeit:
Oktober bis Dezember

Abgabefrist der Unterlagen:
31.07.2024

Begutachtungszeitraum:
30.09.-22.11.2024
(Achtung: Zeitraum umfasst die Herbstferien)