Fachthemen

Nationale Weiterbildungsstrategie

Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie wollen Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit ihre Anstrengungen für Weiterbildung und Qualifizierung bündeln. Unter anderem werden im Innovationswettbewerb INVITE modulare interaktive Lernplattformen entwickelt werden.
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Weiterbildung Hessen e.V. setzt mit "WISY@KI – Dein persönlicher Weiterbildungsscout" ein innovatives Plattformprojekt im Rahmen von INVITE um.

Hessische Qualifizierungsoffensive

Mit der Qualifizierungsoffensive unterstützt das Hessische Wirtschaftsministerium hessische Jugendliche und Beschäftigte bei der Aus- und Weiterbildung. Förderangebote sollen zum einen den Zugang zu beruflicher Bildung vereinfachen, zum einen werden Strukturen und Rahmenbedingungen für flexible und zukunftsfähige Qualifizierungen geschaffen.

Richtlinie zur Hessischen Qualifizierungsoffensive als pdf

Projekte von Weiterbildung Hessen e.V. im Rahmen der Qualifizierungsoffensive

Digitalstrategie des Landes Hessen

Die Strategie Digitales Hessen zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, um die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes zu verbessern. Gleichzeitig besteht die Chance, durch Digitalisierung Ressourcenverbrauch und wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu entkoppeln. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Gesellschaft.

Was heißt das für die Weiterbildung?

Qualifikationsanforderungen für Beschäftigte beinhalten zunehmend den Umgang mit digitalen Medien. Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung heißt das: Ausbildungspersonal und Auszubildende benötigen technische und medienpädagogische Fähigkeiten und das Potenzial digitaler Medien muss zielgerichtet aktiviert werden

Mehr Infos zur Digitalstrategie

News und Veranstaltungen zu Bildung 4.0

AZAV

Sie sind Mitglied bei Weiterbildung Hessen e.V. und planen die Akkreditierung durch AZAV?
Wir arbeiten mit mehreren Fachkundigen Stellen zusammen und informieren gerne über Sonderkonditionen.

Wenn Sie Arbeitsmarktdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit anbieten möchten, ist die AZAV (Akkreditierungs- + Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) die gesetzliche Voraussetzung. Die Grundlage ist § 178 SGB III und die Verordnung vom 5. April 2012.

Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses Zulassungsverfahren eingeführt, um Qualität und Effizienz von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern sowie Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Anbietern zu erreichen. Im Mai 2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ihren in Auftrag gegebenen Forschungsbericht " Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von Fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch". Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen.

Der Nachqualifizierungspass

Interessierte der Nachqualifizierung haben ihre beruflichen Kompetenzen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und in verschiedenen Berufszusammenhängen erworben. Dadurch weisen sie unterschiedliche Lebens- und Berufsbiographien auf. Der formale Nachweis ihrer Tätigkeiten fehlt aber häufig. Für eine Nachqualifizierung müssen zunächst die Berufs- und Arbeitserfahrungen sowie alle weiteren beruflich verwertbaren Kompetenzen erfasst und dokumentiert werden.