Das sind beispielsweise zusätzliche Raum- oder Personalkosten aufgrund der Abstandsregelungen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) Leitlinien hinsichtlich des Ablaufs bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen erlassen.