Das BMAS hat Verbände darauf hingewiesen, dass Zustimmungserklärungen, die für den Zeitraum bis Ende 2026 erteilt wurden, nicht automatisch für das Jahr 2027 fortgelten. Bildungseinrichtungen, die die Übergangsregelung weiterhin nutzen wollen, sollten daher für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 neue Zustimmungserklärungen einholen. Die Übergangsregelung selbst wurde bis Ende 2027 verlängert. Mehr Infos