Seit dem 1. Juli 2026 gelten die aktualisierten B-DKS-Listen der Bundesagentur für Arbeit für Maßnahmen nach den §§ 16k und 45 SGB III sowie § 81 SGB III. Die neuen Kostensätze sind auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit und gelten für alle ab dem 1. Juli 2026 eingereichten Gesamtlisten. Mehr Infos