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Widerrufsbutton wird Pflicht

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen bei online abgeschlossenen Verträgen einen Widerrufsbutton bereitstellen. Die neue Regelung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf ebenso einfach ermöglichen wie den Vertragsabschluss. Betroffen sind auch Bildungsanbieter, die kostenpflichtige Kurse oder Weiterbildungen direkt über ihre Website buchbar anbieten. Die Verbraucherzentralen erläutern die wichtigsten Änderungen und deren praktische Umsetzung. Mehr Infos