In den Verhandlungsergebnissen der Arbeitsgruppe 5 „Arbeit und Soziales“ hat sich die Verhandlungsgruppe bereits auf folgende Formulierung geeinigt (Z. 60ff.):
„Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicher und transparenter machen (Herrenberg Urteil). Scheinselbständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung prüfen wir die Einführung einer Genehmigungsfiktion.“
Wir begrüßen den Reformwillen zum Statusfeststellungsverfahren. Die explizite Nennung des Herrenberg-Urteils sehen wir als Zeichen, dass insbesondere das Verfahren in Bezug auf Honorarkräfte im Bildungsbereich überprüft wird. Die Übergangsregelung des § 127 SGB IV führt zu einem besonderem Handlungsdruck: Die nächste Bundesregierung muss bis spätestens Ende 2026 die Selbständigkeit von Honorarkräften im Bildungsbereich rechtlich sicherstellen.