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Weiterbildungspakt: Übergangslösung für 2026

Da das novellierte HWBG erst zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird die bestehende Förderrichtlinie zum Weiterbildungspakt 2021–2025 um ein Jahr verlängert. Anträge für das Übergangsjahr 2026 können wie gewohnt bis zum 31. Juli 2025 gestellt werden. Weitere Infos und Vorlagen sind im Funktionspostfach: weiterbildungspakt2@kultus.hessen.de abrufbar.
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