Die Bundesagentur für Arbeit kann die Kosten für die Bewertung beruflicher Fähigkeiten übernehmen, wenn eine Person keinen Berufsabschluss hat und die Bewertung notwendig ist, um eine konkrete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Grundlage dafür sind die aktuellen fachlichen Weisungen zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Mehr Infos