Anfang Oktober hat das Bundesfinanzministerium einen neuen Entwurf vorgelegt. Die nun verabschiedete Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses finden Sie hier.
„Bei den Bildungseinrichtungen beschränkt man sich darauf, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen kommen soll“
(Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-jahressteuergesetz-1017648)
Sowohl die grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung (als Option) sowie die Bescheinigung der Umsatzsteuerbefreiung (in Hessen beim RP Darmstadt) bleiben erhalten.
Die Änderungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs für die Bildungseinrichtungen wurden im Bundestag parteiübergreifend begrüßt. Dieses positive Ergebnis ist der Erfolg der politischen Arbeit aller betroffenen Bildungsverbände und ihrer Mitgliedseinrichtungen in den vergangenen Wochen und Monaten.