Coronaregelungen für die außerschulische Bildung

Update 01.10.2022:

Die Hessische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung (CoBaSchuV) des Landes zum 1. Oktober 2022 angepasst. Dieser Schritt war nötig geworden, weil es durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG), welches ab Samstag greift, eine neue gesetzliche Grundlage gibt. Für die Arbeit der Weiterbildungseinrichtungen ändert sich dadurch nichts. Weitere Infos finden Sie hier.

Update 22.06.2022:

Am Mittwoch, 22.6.2022, tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Damit werden die bereits bekannten Corona-Regeln bis zum 19.7.2022 verlängert.

Weitere Infos finden Sie hier. 

Update 29.04.2022:

Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um vier Wochen verlängert und weitere Anpassungen vorgenommen. Sie betreffen vor allem die Quarantäneregeln und Maßnahmen an den hessischen Schulen. Die neuen Regeln treten am heutigen Freitag in Kraft und gelten bis 26. Mai 2022.

Den Text der Verordnung finden Sie hier. 

Update 30.3.2022: 

Am 02. April tritt in Hessen die Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV -) in Kraft.

Für Weiterbildungseinrichtungen werden mit ihr alle Beschränkungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgehoben.
Sowohl die Maskenpflicht als auch eine Pflicht zum Nachweis von Impfung oder Testung (3G) für Teilnehmende bestehen somit nicht mehr.

Ausdrücklich wird in §1 der Verordnung auf die persönliche Eigenverantwortung hingewiesen, die - situationsangepasst - eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken in Innenräumen vorsieht.

Wir weisen darauf hin, dass alle Einrichtungen in Ausübung ihres Hausrechtes weiterhin auf das Tragen von Masken sowie einen Test- beziehungsweise Impfnachweis (3G) bestehen können! 

Den Text der Verordnung finden Sie hier. 

 

Update 20.3.2022: Die hessische Landesregierung hat die Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert.

Für Bildungsangebote und Ausbildung (§ 15 CoSchuV) gibt es keine Änderungen.

Corona-Schutzverordnung, gültig ab 19.03.2022 

Auslegungshinweise, gültig ab 19.03.2022

 


Aktuelle Regelungen (24.03.2022)

 

  • Bei Veranstaltungen und Kulturbetrieb (gem. § 16 CoSchuV) gelten folgende Regelungen
    • über 10 Personen: 3G-Regel
    • über 500 Personen: 2G-Plus-Regel
      • Im Freien: Maskenpflicht bei über 500 Teilnehmenden
      • Innenräume: Generell Maskenpflicht
  • Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
  • In der Schule entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz [Hinweis: Die Maskenpflicht bei Weiterbildungseinrichtungen bleibt bestehen]

Außerschulische Bildung: Hier wurde vorerst keine Änderungen kommuniziert, es gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht in Innenräume. Weiterhin: Die Leitungen der Einrichtungen sind zur stichprobenhaften Überprüfung der Einhaltung von 3G der Teilnehmenden sowie der Dokumentation dieser Überprüfung verpflichtet.

 


Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz: Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bis einschließlich 25. Mai 2022:

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen.

Dabei sind die folgenden bewährten Basisschutzmaßnahmen zu berücksichtigen:

  • Mindestabstand von 1,50 m;
  • Personenkontakte im Betrieb reduzieren, z. B. durch Vermeidung oder Verminderung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen. Hierzu hat sich z.B. das Homeoffice besonders bewährt;
  • infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen, die von mehreren Personen genutzt werden, um dort die Viruslast zu senken;
  • Maskenpflicht überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten;
  • regelmäßige betriebliche Testangebote, um die Gefahr von Infektionseinträgen in den Betrieb zu verringern.

Weitere Informationen dazu in der FAQ des Bundesarbeitsministeriums


 

 

Aktuell geltende Regelungen und Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen

Coronaregeln für die außerschulische Bildung und Ausbildung in Hessen 


 

    Konkretere Anforderungen an den Arbeitsschutz für Arbeitgeber:

    SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel

    Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger
     



    Empfehlungen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen:

    • Richten Sie einen internen Krisenstab ein, z.B. mit der Einrichtungsleitung, Sicherheitsbeauftragten, Ausbilder*innen bzw. weiteren Beschäftigten. 
    • Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch oder aktualisieren Sie die bestehende Gefährdungsbeurteilung.
    • Lassen Sie sich bei diesen Schritten durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.
    • Stimmen Sie sich mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt ab, welche Maßnahmen zu treffen sind im Zusammenhang mit Risikogruppen und auftretenden Verdachtsfällen.

    Beziehen Sie folgende Bereiche in die Umorganisation mit ein:

    • Räumlichkeiten
    • Unterrichts- und Lehrformen
    • Gruppengrößen
    • Personalbedarf
    • Lehr- und Pausenzeiten
    • Verkehrswege, Zugang zu Gebäuden
    • Büro- und Ausbilderarbeitsplätze

    Ermöglichen Sie regelmäßige Handhygiene an einem Waschbecken in räumlicher Nähe. Informieren Sie durch Aushänge über Verhaltens- und Hygieneregeln. Achten Sie auf regelmäßige Reinigung der Räume, Kontaktflächen und verwendeten Materialien. Lüften Sie die Räume regelmäßig intensiv, bevorzugen Sie wenn möglich Kontakte im Freien. Achten Sie auf Hygienemaßnahmen wie den Mindestabstand, Hust- und Niesetikette, Vermeiden von Körperkontakt. 

    Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten und vor allem die Ersthelfer*innen regelmäßig über die Regelungen in Verbindung mit dem Coronavirus.

    Detailierte Handlungshilfen für Ihr Hygienekonzept:

    Hinweise der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Gefährdungsbeurteilung und Hygiene im Betrieb während der Coronavirus-Pandemie

    Handlungshilfen für private Bildungseinrichtungen

    Handlungshilfen für Unternehmen der beruflichen Bildung

    Infos des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    FAQs für Bildungsanbieter

    Mehr Links und Handlungshilfen zu Corona

    Sie haben Fragen?

    Hessenweite Hotline für Fragen und Informationen zum Corona-Virus: 0800 555 4666 oder alternativ 0611 32 111 000 (für Anrufe aus dem Ausland statt 0 bitte 0049 vorwählen). Fragen zu Gesundheit und Quarantäne: Montags von 8 bis 20 Uhr und dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr. Weitere Fragen und Informationen zum Corona-Virus: Montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags 8 bis 15 Uhr. Oder per E-Mail an buergertelefon@stk.hessen.de


    Informationen für Mitgliedseinrichtungen:

    Jennifer Tork
    E-Mail info@wb-hessen.de